Die aktiven Motorsportler drehen auch digital ihre Runden – und das sogar meisterlich. Das MSC-Team mit Kris Behm und Felix Blankenburg gewann nun die ADAC Westfalen SimRacing Challenge.
E-Sport Sieg für den MSC Ruhr-BlitzDie Stadt Bochum gibt eine aktualisierte Fassung bekannt. Regelungen gelten ab dem 24. April 2021.
Nutzung der städtischen Außensportanlagen
Corona-Pandemie sorgt weiterhin für Einschränkungen des Sports und des Vereinslebens. Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann
Der LSB NRW informiert darüber, welche Auswirkungen das neue, geänderte Infektionsschutzgesetz auf den Sport hat. Seit Freitag, den 23.04.2021, gilt das tags zuvor veröffentlichte geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021.
LSB NRW: Das neue Corona-Gesetz – Regeln für den Sport
Der Stadtsportbund begrüßt den Entfall der Testpflicht für das Training in Kleingruppen von bis zu 10 Kindern auf städtischen Außensportanlagen. Foto: Molatta
Sport für Kinder in Kleingruppen auf Außensportanlagen wird erleichtert.
Stadtsportbund begrüßt neue RegelungDie Stadt Bochum gibt eine aktualisierte Fassung bekannt.
Nutzung der städtischen AußensportanlagenStadtsportbund fordert Land zum Umdenken auf
Impfpriorisierung für ÜbungsleitungenDas SportBildungswerk bietet ab sofort zahrleiche neue online-Fortbildungsmöglichkeiten zur Verlängerung der Lizenzen "Übungsleiter C/B" und "Lehrtrainer Bergsport".
Neue digitale Qualifizierungsangebote für Übungsleiterinnen und Übungsleiter
Bei der Preisverleihung für die Sterne des Sports 2020: Alfons Hörmann, Präsident des DOSB, Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident, Marija Kolak, Präsidentin des BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.). Foto: BVR/DOSB
Der Pandemie zum Trotz: Deutschlands erfolgreichster Vereinswettbewerb im Breitensport „Sterne des Sports“ läuft auch 2021!
"Sterne des Sports" - bewerben bis zum 30. Juni 2021!Das Osterspecial der Sportjugend NRW wirbt mit spannenden Aktionen zum Mitmachen.
#trotzdemSPORT OsterspecialStadt Bochum gibt Nachtrag zur Regelung vom 29.03.2021 bekannt.
Nutzung der städtischen Außensportanlagen