Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen
Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Ab sofort können an 400 Startchancen-Schulen (ab dem Schuljahr 2025/26 an weiteren 523 Startchancen-Schulen) zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen. Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
Rahmenbedingungen von Startchance Bewegung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische
Wie kann ich einen Antrag stellen und wer berät inhaltlich?
Wichtige Informationen/ Verlinkungen für die Homepage:
Janina Keimberg
Tel.: 0234 96139-22
E-Mail: janina.keimberg@sport-in-bochum.de