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Förderrichtlinien der Stadt Bochum

Sportförderrichtlinien der Stadt Bochum

Das Referat für Sport und Bewegung der Stadt Bochumsteht im Rahmen der Sportförderung und Sportveranstaltungsförderung gerne beratend und unterstützend zur Seite.

Nach den aktuellen Sportförderrichtlinien der Stadt Bochum können zum Beispiel

  • Sportstättenbauvorhaben
  • Mietaufwendungen und Pachtaufwendungen
  • bedeutende Sportveranstaltungen von Vereinen, Verbänden und Organisationen

finanziell gefördert werden.

Außerdem bietet das Referat für Sport und Bewegung zum Beispiel an, insbesondere bei sportlichen Großveranstaltungen, die Koordinierung, Abstimmung und Durchführung von Behördenterminen und notwendigen Gesprächskreisen zu unterstützen.

Weitere Informationen erhalten Sie in den Gesamtrichtlinien der Stadt Bochum ab Seite 35.

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