Soweit aus dem Haushalt der Stadt Bochum entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, kann der Stadtsportbund an seine Mitgliedsvereine Zuschüsse zur Unterstützung von Fahrten zu nationalen Meisterschaften gewähren. Die Details sind in den entsprechenden Förderrichtlinien geregelt.
Nach Vorberatung durch den Verteilerausschuss entscheidet der Vorstand endgültig über die Mittelvergabe.
Anträge zur Bezuschussung von Fahrtkosten können zum 25. November eines jeden Jahres gestellt werden.
Soweit aus dem Haushalt der Stadt Bochum entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, kann der Stadtsportbund an seine Mitgliedsvereine Zuschüsse zur Beschaffung von Grundsportgeräten gewähren. Die Details sind in den entsprechenden Förderrichtlinien geregelt.
Nach Vorberatung durch den Verteilerausschuss entscheidet der Vorstand endgültig über die Mittelvergabe.
Anträge zur Bezuschussung von Grundsportgeräten können zum 25. November eines jeden Jahres gestellt werden.
Für die Organisation und Durchführung von Stadtmeisterschaften gewährt der Stadtsportbund Bochum Kostenerstattungen. Der Antrag muss durch den/die jeweilige Fachschaftsleiter/in befürwortet werden.
Nach Befürwortung Ihres Antrages und Nachweis der tatsächlich entstanden Kosten, erstatten wir Ihrem Verein Kosten bis zu maximal 150 EUR.
Zusätzlich stellt der Stadtsportbund Urkunden zur Verfügung. Diese sind kostenlos in der Geschäftsstelle erhältlich.
Beantragt jetzt Eure Förderung!
Grafik Förderprogramm Digitalisierung. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auch auf der Internetseite des Landessportbundes.
Das Land NRW stellt den Sportvereinen im Rahmen eines europäischen Förderprogramms insgesamt 30 Mio. EUR zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung.
Für den Stadtsportbund Bochum e.V. (SSB) bzw. die Weiterleitung an seine Mitgliedsvereine sind hiervon insgesamt 450.000 EUR vorgesehen.
Gedacht sind diese Mittel im Rahmen einer Vollfinanzierung für den Ausbau der digitalen Infrastruktur und somit zur Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen.
Nutzen Sie diese sicherlich einmalige Fördermöglichkeit und stellen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 10. März 2023 an den SSB.
Um möglichst vielen Wünschen der über 360 Sportvereine im SSB gerecht zu werden, bitten wir Sie zudem:
Alle Details sowie Antragsunterlagen rund um das Förderprogramm finden Sie hier oder auf der Website des Landessportbundes NRW. Hier finden Sie übrigens auch Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Gerne können Sie Ihre etwaigen Fragen selbstverständlich auch direkt an den SSB stellen. Hierzu wurde eigens folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: digitalisierung@sport-in-bochum.de