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Förderung durch den Stadtsportbund Bochum

Fahrtkostenbeihilfe

Soweit aus dem Haushalt der Stadt Bochum entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, kann der Stadtsportbund an seine Mitgliedsvereine Zuschüsse zur Unterstützung von Fahrten zu nationalen Meisterschaften gewähren. Die Details sind in den entsprechenden Förderrichtlinien geregelt.

Nach Vorberatung durch den Verteilerausschuss entscheidet der Vorstand endgültig über die Mittelvergabe.

Anträge zur Bezuschussung von Fahrtkosten können zum 25. November eines jeden Jahres gestellt werden.

Grundsportgeräteförderung

Soweit aus dem Haushalt der Stadt Bochum entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, kann der Stadtsportbund an seine Mitgliedsvereine Zuschüsse zur Beschaffung von Grundsportgeräten gewähren. Die Details sind in den entsprechenden Förderrichtlinien geregelt.

Nach Vorberatung durch den Verteilerausschuss entscheidet der Vorstand endgültig über die Mittelvergabe.

Anträge zur Bezuschussung von Grundsportgeräten können zum 25. November eines jeden Jahres gestellt werden.

Kostenerstattung für Stadtmeisterschaften

Für die Organisation und Durchführung von Stadtmeisterschaften gewährt der Stadtsportbund Bochum Kostenerstattungen. Der Antrag muss durch den/die jeweilige Fachschaftsleiter/in befürwortet werden.

Nach Befürwortung Ihres Antrages und Nachweis der tatsächlich entstanden Kosten, erstatten wir Ihrem Verein Kosten bis zu maximal 150 EUR.

Zusätzlich stellt der Stadtsportbund Urkunden zur Verfügung. Diese sind kostenlos in der Geschäftsstelle erhältlich.

Sportgutscheine für Erstklässler Jahrgang 2025/2026
Sportgutschein 2025_2026

Der Rat der Stadt Bochum hat beschlossen, die Sportgutschein-Aktion aufgrund der überaus positiven Resonanz nicht nur fortzuführen, sondern sogar auszuweiten. Im Schuljahr 2025/2026 sind nunmehr alle Grund- und Förderschüler der Klassen 1 bis 4 berechtigt, den Sportgutschein in einem Bochumer Sportverein einzulösen.

Was ist ein Sportgutschein?

Mit dem Sportgutschein soll den Kindern ein vereinfachter Zugang zu Bewegung, Spiel und Sport in den Bochumer Sportvereinen ermöglicht werden. Ziel ist es, möglichst vielen Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten in der Familie, für die Dauer eines Jahres die Mitgliedschaft in einem Bochumer Sportverein ihrer Wahl zu ermöglichen. Durchgeführt und organisiert wird die beliebte Aktion in Kooperation mit dem Stadtsportbund Bochum e.V. (SSB) und seinen Mitgliedsvereinen.

Wer bekommt einen Sportgutschein und wie wird er eingelöst?

Die Klassenlehrer*innen füllen den Sportgutschein mit dem Namen des Kindes, dem Datum und dem Schulnamen/Schulstempel aus, sodass ein personalisiertes Exemplar ausgehändigt werden kann. Der Sportverein nimmt den Gutschein von den Kindern in Abstimmung mit den Eltern in Empfang. Er reicht diesen zur Verrechnung direkt beim SSB ein. Der SSB überweist den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag bis zu dem Höchstbetrag dann direkt an den Sportverein.

Was ist außerdem zu beachten?

  • Den Gutschein können Kinder für eine einjährige Neu-Mitgliedschaft in einem Verein des SSB in einem Gegenwert von bis zu 100‚- € nutzen, sofern der Sportverein über freie Kapazitäten verfügt.
  • Als eine erste Orientierungshilfe bei der Suche nach einem passenden Sportverein kann die Vereinssuche auf der SSB-Webseite www.sport-in-bochum.de dienen. Gerne steht auch der SSB persönlich beratend zur Seite.
  • Sollte der Mitgliedsbeitrag geringer sein, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Differenzbetrages. Ein Vereinswechsel, zeitlich begrenzte Kurse oder einmalige Angebote sind von der Förderung ausgenommen.
  • Der Gutschein ist nicht übertragbar. Weitere Kosten für Bekleidung, Turniergebühren, etc. können nicht übernommen werden.
  • Interessierte können den Gutschein bis zum 31.03.2026 bei einem Sportverein einreichen.
  • Sportvereine wiederum können die Gutscheine bis zum 30.04.2026 zusammen mit einem Antragsformular beim SSB einreichen.

Wie geht es nach der kostenlosen Mitgliedschaft weiter?

Ziel des Projektes „Sportgutschein“ ist, dass das Kind auch nach der einjährigen Mitgliedschaft im Sportverein verbleibt. Sollte nach diesem Jahr der Mitgliedsbeitrag nicht selbst finanziert werden können, können sich die Eltern an die zuständige Stelle beim Jobcenter Bochum für das Programm „Bildung und Teilhabe“ wenden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei Fragen zum Projekt Sportgutschein können sie sich gerne an den SSB wenden.

Ansprechpartnerin: Anke Tüselmann
Telefon:  0234 / 96139-27
E-Mail:  anke.tueselmann@sport-in-bochum.de
Bürozeiten: Mo, Mi, Do, Fr (09 – 14.00 Uhr) oder nach Vereinbarung

Nachfolgend können Bochumer Sportvereine mitteilen, ob es in ihren Trainingsgruppen noch freie Plätze oder ob es bereits einen Aufnahmestopp gibt.

So können Interessierte, die sich beim Stadtsportbund melden, entsprechend vermittelt werden.

Angaben des Vereins

Verfügbare Plätze in den Trainingsgruppen

Plätze*
Datenschutzhinweise*

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