Soweit aus dem Haushalt der Stadt Bochum entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, kann der Stadtsportbund an seine Mitgliedsvereine Zuschüsse zur Unterstützung von Fahrten zu nationalen Meisterschaften gewähren. Die Details sind in den entsprechenden Förderrichtlinien geregelt.
Nach Vorberatung durch den Verteilerausschuss entscheidet der Vorstand endgültig über die Mittelvergabe.
Anträge zur Bezuschussung von Fahrtkosten können zum 25. November eines jeden Jahres gestellt werden.
Soweit aus dem Haushalt der Stadt Bochum entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden, kann der Stadtsportbund an seine Mitgliedsvereine Zuschüsse zur Beschaffung von Grundsportgeräten gewähren. Die Details sind in den entsprechenden Förderrichtlinien geregelt.
Nach Vorberatung durch den Verteilerausschuss entscheidet der Vorstand endgültig über die Mittelvergabe.
Anträge zur Bezuschussung von Grundsportgeräten können zum 25. November eines jeden Jahres gestellt werden.
Für die Organisation und Durchführung von Stadtmeisterschaften gewährt der Stadtsportbund Bochum Kostenerstattungen. Der Antrag muss durch den/die jeweilige Fachschaftsleiter/in befürwortet werden.
Nach Befürwortung Ihres Antrages und Nachweis der tatsächlich entstanden Kosten, erstatten wir Ihrem Verein Kosten bis zu maximal 150 EUR.
Zusätzlich stellt der Stadtsportbund Urkunden zur Verfügung. Diese sind kostenlos in der Geschäftsstelle erhältlich.
Bochumer Sportgutschein
Aufgrund der überaus positiven Resonanz auf die erste Sportgutschein-Aktion im Jahr 2022 und zahlreicher Nachfragen aus Reihen der Bochumer Sportvereine haben sich die Stadt Bochum in Kooperation mit dem Stadtsportbund Bochum e.V. (SSB) dazu entschlossen, diese Initiative erneut aufleben zu lassen.
Mit dem Sportgutschein möchten die Stadt Bochum und der SSB den Bochumer Erstklässlern*innen in den Grund- und Förderschulen einen vereinfachten Zugang zu Bewegung, Spiel und Spaß in den Bochumer Sportvereinen ermöglichen. Ziel soll es sein, möglichst vielen Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten in der Familie, für die Dauer eines Jahres die Mitgliedschaft in einem Bochumer Sportverein ihrer Wahl zu ermöglichen.
Wer bekommt einen Sportgutschein und wie kann er eingelöst werden?
Der personalisierte Sportgutschein wird im April 2025 durch die Klassenlehrer*innen übergeben. Die Klassenlehrer*innen füllen den Sportgutschein mit dem Namen des Kindes und dem Schulnamen/Schulstempel aus, sodass ein persönliches Exemplar ausgehändigt werden kann.
Dieser Gutschein soll das Kind zu einer einjährigen Vereinsmitgliedschaft in einem Verein des SSB in einem Gegenwert von bis zu 100‚- € berechtigen. Sollte der Mitgliedsbeitrag geringer sein, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Differenzbetrages. Ein Vereinswechsel, zeitlich begrenzte Kurse oder einmalige Angebote sind von der Förderung ausgenommen. Zudem ist der Gutschein nicht übertragbar. Weitere Kosten für Bekleidung, Turniergebühren, etc. können nicht übernommen werden.
Der Sportverein nimmt den Gutschein von den Kindern in Abstimmung mit den Eltern in Empfang und reicht diesen zusammen mit einem Antragsformular zur Verrechnung direkt beim SSB ein. Der SSB überweist den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag bis zu dem Höchstbetrag dann direkt an den Verein. Der Gutschein ist bis zum 14.09.2025 einlösbar.
Wie geht es nach der kostenlosen Mitgliedschaft weiter?
Idealerweise verbleibt das Kind auch nach der einjährigen Mitgliedschaft in dem Sportverein. Sollte nach diesem Jahr der Mitgliedsbeitrag nicht selbst finanziert werden können, können sich die Eltern an die zuständigen Stellen beim Jobcenter Bochum für das Programm „Bildung und Teilhabe“ wenden.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Bei Fragen zum Projekt „Sportgutschein“ können sich Interessierte gerne an den SSB wenden.
Ansprechpartnerin: Anke Tüselmann
Telefon: 0234 96139-27
E-Mail: anke.tueselmann@sport-in-bochum.de
Bürozeiten: Mo, Mi, Do, Fr (09 – 14.00 Uhr) oder nach Vereinbarung