Druckansicht beenden
Instagram info@sport-in-bochum.de 0234 96139-0
Logo: Stadtsprotbund Bochum e. V. Navigation

Tiefschlag für das "Sportland NRW"

Schneeloch-Walter

Unterrichtsfach "Sport" verkümmert in der neuen gymnasialen Oberstufe

LandesSportBund-Präsident Walter Schneeloch (Foto) fordert durchgängig dreistündigen Pflichtunterricht im Grundkurs Sport und die Zulassung von Sport als 5. (mündliches) Abiturfach bei Einführung der neuen gymnasialen Oberstufe.
Die Kultusministerkonferenz hat am 2. Juni 2006 eine Vereinbarung zur Gestaltung der neuen gymnasialen Oberstufe beschlossen. Diese wird zurzeit in allen Bundesländern spezifisch ausgestaltet.
In einem Spitzengespräch zwischen Schulministerin Barbara Sommer und LandesSportBund-Präsident Walter Schneeloch hatte die Schulministerin darüber informiert, dass Sport in NRW auf der Basis eines vierstündigen Kurses schriftliches Abiturfach sein kann. Dieses entscheidet die einzelne Schule. Verpflichtend für alle Schulen soll zukünftig nur noch die Durchführung zweistündiger Sportkurse sein. Außerdem schloss die Ministerin eine Zulassung des Faches Sport als 5., mündliches Fach der Abiturprüfung auf der Basis dieser zweistündigen Kurse in NRW aus.
Damit will sich LSB-Präsident Walter Schneeloch nicht zufrieden geben. "Drei Unterrichtsstunden Sport in der Woche sind für das einzige Schulfach, das für die leibliche Bildung des akademischen Nachwuchses in der gymnasialen Oberstufe sorgt, unbedingt notwendig. Sie sind äußerst wichtig für die körperliche Entwicklung, das motorische Lernen sowie für den Erwerb gesundheitsbezogener und sozialer Kompetenzen und Einstellungen", so Schneeloch.
Die durchgehende Dreistündigkeit ist in NRW erst 1998 mit Betonung der besonderen Bedeutung eines regelmäßigen verpflichtenden Sportunterrichts für die Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe durch die Landesregierung eingeführt worden. "Dieser Bestand darf in der gymnasialen Oberstufe künftig nicht um ein Drittel gekürzt werden", fordert Schneeloch.
Hinsichtlich der Abiturfähigkeit beziehen der LandesSportBund NRW und die Sportjugend NRW die Position der Kultusministerkonferenz-Vereinbarung: Sport ist in den spezifischen Zusammenhängen der gymnasialen Oberstufe ein gleichwertiges Fach, seine Bildungsrelevanz ist bestätigt, deshalb muss es auch 5. mündliches Fach der Abiturprüfung sein können. Durch den laufenden und erst im Schuljahr 04/05 ausgeweiteten Modellversuch zu Sport als mündlichem Abiturfach gibt es für NRW eine gesicherte Datenlage zur "Abiturfähigkeit" des Faches. Durch die gemeinsam von Land und LandesSportBund NRW beauftragte wissenschaftliche Begleitung des Modellversuchs ist ein detaillierter Bericht vorgelegt worden, der auch Verbindungen zu generellen Qualitätsproblemen im Sportunterricht aufarbeitet, wenn das Fach nicht mehr zum Abitur führt.
Walter Schneeloch: "Eine Ablehnung von Sport als 5., mündliches Fach der Abiturprüfung auch in dem Modell zweistündiger Grundkurse ist zurückzuweisen. Warum soll in NRW Sport ausgeschlossen werden? In anderen Bundesländern wie z.B. Bremen denkt man da anders."

Quelle: Landessportbund Nordrhein Westfalen e.V.
Weitere Infos: www.wir-im-sport.de

Druckansicht