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Startchance Bewegung: Bis zu 50 € Förderung pro Stunde für Bewegungsangebote an Schulen

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Außerunterrichtliche Bewegungsangebote für Schülerinnen und Schüler von Startchancen-Schulen.

Jetzt Fördermittel für Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote im Schuljahr 2026/2027 sichern!

Mit dem Förderprogramm Startchance Bewegung erhalten Sportvereine und weitere Träger in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, außerunterrichtliche Bewegungsangebote an Startchancen-Schulen anzubieten und dafür eine Förderung von 50 Euro pro Unterrichtsstunde zu erhalten.

Das Programm ist Teil des bundesweiten Startchancen-Programms, dem größten bildungspolitischen Vorhaben Deutschlands. Über einen Zeitraum von zehn Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das Maßnahmenpaket Startchance Bewegung gezielt auf die positiven Auswirkungen von Bewegung auf Lernen, Motivation und die persönliche Entwicklung.

Warum Bewegung so wichtig ist

Regelmäßige Bewegung verbessert nicht nur die körperliche Gesundheit. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass körperliche Aktivität auch die Konzentrationsfähigkeit, das Lernverhalten und die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen stärkt. Gleichzeitig werden soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit und Selbstvertrauen gefördert.

Seit dem Schuljahr 2025/26 können an 923 Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler sowohl in ihrer persönlichen Entwicklung als auch beim Erwerb grundlegender Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen zu unterstützen.

Welche Angebote werden gefördert?

Gefördert werden zusätzliche außerunterrichtliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote, die beispielsweise:

  • die Selbstregulationskompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken,
  • sicherheitsrelevante Fähigkeiten wie Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
  • die Integration in den sozialen Nahraum fördern,
  • Kinder und Jugendliche langfristig an den Vereinssport heranführen oder
  • individuelle sportliche Ziele und Erfolgserlebnisse ermöglichen.

Die Angebote können direkt an den Startchancen-Schulen oder in Kooperation mit diesen durchgeführt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Organisationen aus Nordrhein-Westfalen, darunter auch Sportvereine.

Förderung in Höhe von 50 Euro pro Stunde

Für jedes durchgeführte außerunterrichtliche Angebot kann eine Förderung von 50 Euro pro Stunde beantragt werden. Dadurch erhalten Vereine und Träger eine attraktive Möglichkeit, ihr Engagement im Kinder- und Jugendsport auszubauen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten.

Gemeinsam Bildung und Bewegung stärken

Das Förderprogramm Startchance Bewegung verbindet Schule, Sport und außerschulische Bildung. Vereine profitieren von einer finanziellen Förderung und können gleichzeitig neue Kinder und Jugendliche für regelmäßige Bewegung und den Vereinssport begeistern.

Sie möchten als Verein Bewegungsangebote an einer Startchancen-Schule umsetzen? Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten und werden Sie Teil eines Programms, das Bewegung als Schlüssel für bessere Bildungs- und Entwicklungschancen versteht.

Gerne unterstützen wir sie bei der Kontaktaufnahme zu einer der Bochumer Startchancen-Schulen.

Weitere Informationen: Startchancen-Programm

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