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Stadt Bochum: Öffnung der Freiluftanlagen

Coronakrise: das Referat für Sport- und Bewegung informiert die Bochumer Sportvereine über die Voraussetzungen zur Nutzung der städtischen Freiluftsportanlagen. Ein zu erarbeitendes formloses Konzept soll Vereine zusätzlich sensibilisieren.

Mitteilung des Referates für Sport- und Bewegung der Stadt Bochum vom 07.05.2020

Durch die Änderungen der CoronoSchVO vom 6. Mai 2020, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, den Sport- und Trainingsbetrieb auf Freiluftsportanlagen unter bestimmten Auflagen wieder aufzunehmen.

Gemäß § 4 (4) CoronaSchVO ist der Sport- und Trainingsbetrieb auf öffentlichen Freiluftsportanlagen wieder möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • kontaktfreier Sportbetrieb
  • Vorkehrungen zur Hygiene
  • Vorkehrungen zum Infektionsschutz
  • Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts
  • Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen)

Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Durch den Verein ist ein entsprechendes Konzept zu den vorgenannten Auflagen zu erarbeiten und formlos beim Referat für Sport und Bewegung per E-Mail an sportamt@bochum.de  einzureichen.

Bei Sportanlagen, die durch mehrere Vereine genutzt werden, ist es ausreichend ein gemeinsames Konzept vorzulegen.

Als Hilfestellung empfehlen wir die beigefügten Leitplanken des DOSB. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/

Eine Nutzung der Freiluftsportanlagen ist erst nach der Bestätigung des Konzepts durch das Referat für Sport und Bewegung möglich.

Über die weiteren beabsichtigten Lockerungen wird zu einem späteren Zeitpunkt informiert.

Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an die 0234 910 1831.

Weitere Arbeitshilfen für Sportvereine und Trainer/innen hat in diesem Zusammenhang auch der Landessportbund NRW zur Verfügung gestellt.

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