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Neue Coronaschutzverordnung in NRW

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Foto: Molatta

Ab dem 09.07.21 gilt die neue "Inzidenzstufe 0". Stadt Bochum aktualisiert Regelungen zur Nutzung von Außen- und Innensportanlagen.

Mit dem heutigen Tag ist eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft getreten, die bis zum 05.08.2021 gilt. Darin enthalten eine weitere Inzidenzstufe „0“ (7-Tage-Inzidenz von 0 bis einschließlich 10).

Wo die Stufe 0 verbindlich gilt, wird auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlicht www.mags.nrw. Derzeit ist dies in fast allen Städten und Kreisen der Fall. Danach ist die Sportausübung drinnen und draußen ohne Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen, drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max. Hälfte der Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden Konzepten).

Eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage dieser CoronaSchVO NRW hat der Landessportbund NRW auf seiner Website bereitgestellt (Link).

Auch die Stadt Bochum hat mit Wirkung zum 13.07.21 die Regelungen zur Nutzung der Außensportanlagen und Innensportanlagen aktualisiert.

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