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Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Klimaschutz

© LSB NRW / Bowinkelmann

Neues Förderprogramm, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels durch Maßnahmen zur Vorsorge und zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit zu begrenzen. Auch Sportvereine können teilnehmen.

Quelle: Land Nordrhein-WestfalenMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (Link)

Wenn es um Anpassungen an den Klimawandel geht, spielen Gemeinden, Städte und Kreise mit ihren vielen unterschiedlichen Aufgaben eine zentrale Rolle. Denn vor allem sie sind gefordert wenn es darum geht, konkrete Antworten auf die zahlreichen Herausforderungen der Klimakrise zu finden. Ein Beispiel dafür sind die wachsende Zahl von Hitzetoten und Schäden durch Überschwemmungen. Hier kann die Anpassung der städtischen Infrastrukturen helfen, diesen Entwicklungen zu begegnen und die lokale Widerstandsfähigkeit zu stärken. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Bewältigung der Klimakrise und den dafür nötigen Maßnahmen zu unterstützen und den Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ gestartet, für den insgesamt rund 37 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Förderschwerpunkte

Gefördert werden Vorhaben in Nordrhein-Westfalen an oder auf Gebäuden, Liegenschaften sowie im öffentlichen Raum,die der Klimafolgenanpassung oder Risikoprävention dienen. Dazu zählen:

  • Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit
  • Vorhaben zur Schaffung von Verdunstungskühle
  • Vorhaben zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
  • Vorhaben zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips (zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagwasser)
  • Vorhaben zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen

Teilnahmeberechtigte Organisationen

  • Kommunen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

Der Landessportbund NRW fasst die Charakteristika zusammen

Informationen zum Verfahren

  • Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren
  • In einem ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsagentur NRW einzureichen – die nächste Einreichfrist startet voraussichtlich Anfang Juli 2024 und läuft in jedem Fall bis zum 31. Juli 2024
  • Die eingereichten Projektskizzen aller Teilnehmenden werden anhand eines Bewertungssystems durch einen Ausschuss bepunktet und die Ergebnisse im Nachgang kommuniziert
  • Alle Teilnehmenden, deren Projektskizzen ein positives Votum durch den Ausschuss (=Förderempfehlung) erhalten, werden in einem zweiten Schritt aufgefordert, einen Projekt-Förderantrag zu stellen

Informationen zu Voraussetzungen und förderfähige Vorhaben:

  • Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens müssen über 200.000 Euro liegen; der Fördersatz für Sportvereine liegt bei 80% (bis maximal 90%)
  • Grds. sind Vorhaben an oder auf Gebäuden und Liegenschaften möglich, die der Klimafolgeanpassung oder Risikoprävention dienen müssen
  • Besonders gefragt sind übergreifende Ansätze, die mehrere Themen (bspw. Hitze, Starkregen, Trockenheit) miteinander verknüpfen
  • U.a. sind folgende Vorhaben denkbar: Schaffung von Flut- und Retentionsflächen, Bau von Verschattungsanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung, Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung und -nutzung

Wichtiger Hinweis

  • Die Innovationsförderagentur NRW bietet ab sofort Beratungsgespräche für potenzielle Antragstellende an. Es wird dringend empfohlen, diese vor Einreichung der Skizzen wahrzunehmen.

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