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Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Anträge ab 1. März im Internet

Insgesamt stehen für die „Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ in diesem Jahr 5, 7 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Summe wurde im Januar in den Landeshaushalt eingestellt und ist gegenüber 2006 auf dem gleichen Niveau geblieben. Der Antrag zur Förderung der Übungsarbeit kann ab 1. März unter www.wir-im-sport.de als pdf-Datei runtergeladen oder online ausgefüllt werden. In der Wir im Sport wird der Antrag in den März, April- und Maiausgaben zusätzlich abgedruckt. Die Anträge können bis zum 30. Mai 2007 gestellt werden. Die Anträge werden nicht mehr per Post verschickt!

Der Verteilerschlüssel der Zuwendungen des Landes NRW hat sich für das Jahr 2007 geändert. Dabei wird der Anteil der Jugendlichen gegenüber den Vorjahren noch höher bewertet. Jetzt erhält der Verein für Mitglieder bis 26 Jahre mit dem Faktor 4 und für Vereinsmitglieder ab 27 Jahren Zuwendungen mit dem Faktor 0,5.

Beispiel: Bei einem Verein mit 100 Mitgliedern - davon 50 Jugendliche unter 26 Jahren und 50 Mitgliedern über 26 Jahren - wird wie folgt gerechnet:

50 x Faktor 4= 200 und 50 x Faktor 0,5 = 25. Insgesamt wären dies also bei dem 100-Mitglieder starken Verein 225 „gedachte“ Vereinsmitglieder.

Durch diese Höherbewertung des Anteils an Jugendlichen stünden ihm nach der neuen Umrechung maximal 5 Zuschusseinheiten zu. Voraussetzung ist, dass der Verein entsprechend lizenzsierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter einsetzt.

Wie hoch die Fördersumme pro Zuschusseinheit sein wird, richtet sich nach der Gesamtzahl der errechneten Zuschusseinheiten, d.h. nach den insgesamt eingegangenen Anträgen. Die Summe wird bis zu den Sommerferien feststehen. Alle Vereine erhalten per Post einen Zuwendungsbescheid.

Weitere Informationen:
LandesSportBund Nordrhein-Westfalen, Angelika Komanek, Tel.: 0203/7381 -935, Email: angelika.komanek@lsb-nrw.de

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