Ab dem 9. Februar können in den Förderprogrammen "1000x1000" und "Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen" Anträge gestellt werden.
Für das Jahr 2026 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen bereit. Die Mittel werden über den Landessportbund NRW auf Antrag an die Vereine weitergeleitet.
Ziel der Förderung ist die Sicherung und Weiterentwicklung des Trainingsbetriebs im Breitensport – insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Nachwuchsförderung. Die Maßnahme setzt zugleich ein starkes sportpolitisches Signal im Rahmen der Bewerbung Nordrhein-Westfalens für die Olympischen und Paralympischen Spiele.
Antragstellung:
09.02.2026 bis 31.05.2026
Antragsberechtigt sind Sportvereine in NRW, die u. a. als gemeinnützig anerkannt sind, Mitglied in einem Fachverband des Landessportbundes NRW sowie im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind, lizenzierte Übungsleiter*innen einsetzen und eine aktive Jugendarbeit nachweisen.
Gefördert wird die Leitung von Übungs- und Trainingsgruppen, insbesondere im Kinder- und Jugendsport. Voraussetzung ist, dass die Übungsarbeit ganzjährig (außer Schulferien) und durch anerkannte Übungsleiter*innen erfolgt.
Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss. Die genaue Höhe richtet sich nach der Mitgliederzahl (insbesondere Kinder und Jugendliche) sowie der Anzahl der eingesetzten anerkannten Übungsleitungen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen"
Im Jahr 2026 stehen für das Landesprogramm 1,25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist die Anerkennung und Unterstützung des vielfältigen Engagements von Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen.
Auch dieses Programm ist ein zentrales Element im Rahmen der Bewerbung Nordrhein-Westfalens für die Olympischen und Paralympischen Spiele. Neu ist der Förderschwerpunkt 9 „Olympische und Paralympische Spiele in NRW“, mit dem Vereine z. B. durch Sportfeste, Vereinstage oder Informationsveranstaltungen aktiv zur Begleitung der Olympiabewerbung beitragen können.
Antragstellung:
ab dem 09.02.2026
Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 durchgeführt werden und sich einem der folgenden Schwerpunkte zuordnen lassen, u. a.:
Sport im außerunterrichtlichen Schulsport
Sport in Kitas und Kindertagespflege
Inklusion im Sport
Sport der Älteren und Sport gegen Einsamkeit
Mädchen- und Frauensport, Vielfalt und Chancengleichheit
Gesundheits- und Rehasport
Integration durch Sport
Nachhaltige Entwicklung im Sport
Olympische und Paralympische Spiele in NRW
Weitere Informationen zum Förderprogramm 1000x1000
Quelle: Landessportbund NRW