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Coronakrise: NRW erlaubt erste Breitensport-Angebote

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Ab sofort ist in NRW Breitensport unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt. | Foto: SSB

Vereinssport ab dem 7. Mai unter freiem Himmel möglich, ab 11. Mai dann auch in Sporthallen, es gelten Abstands- und Hygieneregeln

Hörbares Aufatmen bei den rund 18.300 NRW-Sportvereinen: Wie vom Landessportbund NRW nach intensiven Vorgesprächen erhofft, bringt endlich auch der unverzichtbare Vereinssport bereits ab Donnerstag (7. Mai) seine rund 5,1 Millionen Mitglieder wieder unter freiem Himmel in Bewegung. Ab dem 11. Mai (Montag) wird die wochenlang vermisste sportliche Betätigung dann sogar in Sporthallen, Kursräumen oder in Fitnessstudios erlaubt sein - stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften.

Für die leistungssportorientierten Vereine, die nach Ankündigung von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet ab 30. Mai wieder allmählich in den Wettkampf-Modus schalten dürfen, bleibt es noch ein längerer Weg zur erhofften Normalität.

Quelle: Landessportbund NRW

Das Land NRW erläutert die anstehenden Änderungen auf seiner Internetseite zudem wie folgt (Link):

Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:

Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.

Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

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