Druckansicht beenden
Instagram info@sport-in-bochum.de 0234 96139-0
Logo: Stadtsprotbund Bochum e. V. Navigation

Corona Update: Landessportbund erläutert die Auswirkungen auf den organisierten Sport

Logo LSB.png

Ab dem 9. Februar gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung.

Der Landessportbund NRW (LSB) informiert seine Mitgliedsorganisationen in einem Rundschreiben über die jüngste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag). Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Ort vor dem jeweiligen Sportangebot) getestet sind.

  • Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

Die nachfolgende Übersicht fasst die Änderungen nochmals zusammen.

Die Sportvereine sollen sich laut LSB nicht von Meldungen in den Medien irritieren lassen, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Auch hierzu hat der LSB eine aktualisierte Übersicht erstellt.

Druckansicht