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Corona-Update für Nordrhein-Westfalen

Dr. Christoph Niessen

Der LSB-Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Niessen zeigt sich hocherfreut über die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Foto: Andrea Bowinkelmann, © LSB NRW

Landessportbund NRW lobt zahlreiche Verbesserungen. Neue Verordnung gilt bereits ab dem 28.05.2021.

Duisburg, 27.05.2021

Der Landessportbund NRW (LSB) informiert in einem Rundschreiben über die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die bereits morgen, also am 28.05.2021 in Kraft tritt.

Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen sind in der neuen CoronaSchVO nach Ansicht des LSB Verbesserungen für den Sport aufgegriffen worden, die der nordrheinwestfälische Dachverband bereits seit langem gefordert habe.

Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf

In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport hat der LSB erneut in einer Tabelle zusammengefasst. Besonders zu erwähnen sind aus Sicht des LSB folgende Punkte:

  • Wettkampfsport erlaubt
    Grundsätzlich ist der Wettkampfsport ab einer Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt. Selbstverständlich gelten hierbei die jeweiligen Vorgaben in den drei Inzidenzstufen!
  • Sport drinnen möglich
    Ab einer Inzidenz von unter 50 können Sporthallen und Fitnessstudios für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind mit Tests und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt. Die Vereine werden ihre erfolgreichen Hygienekonzepte des vergangenen Jahres wieder verantwortungsvoll zum Einsatz bringen können.
  • Schwimmbäder wieder geöffnet
    Schwimmbäder können ihren Betrieb wieder aufnehmen. Lange habe der Schwimmverband NRW zusammen mit dem LSB darum gekämpft, dass auch Hallenbäder mit ihren guten Rahmenbedingungen für einen sicheren Sportbetrieb wieder geöffnet werden können. Zwar ist das diesbezügliche Regelwerk in der CoronaSchVO sehr kompliziert, aber ein Anfang ist gemacht, besonders für den Inzidenzbereich ab 50 abwärts.
  • Regeln für die Zulassung von Zuschauern angepasst
    Ein weiterer bislang noch unklarer Punkt wurde ebenfalls im Sinne der Sportvereine geregelt: Die generelle Sitzplatzpflicht für Zuschauer wurde aufgehoben. Die Zahl der Besucher wird nun durch absolute Zahlen bzw. durch Anteile an der Gesamtzuschauerkapazität der Sportanlagen geregelt und eine Pflicht zur festen Zuweisung von Steh- oder Sitzplätzen gilt erst ab einer bestimmten Besucherzahl. Damit herrscht auch Klarheit für Sportanlagen ohne Sitzplätze, auf denen z.B. die auf ihre Kinder wartenden Eltern sich aufhalten können.

Nun liegt nach Ansicht von LSB-Präsident Stefan Klett und LSB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Christoph Niessen "der Ball wieder im Feld des organisierten Sports in NRW", mit den teilweise wiedererlangten Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Dass die Vereine dazu in der Lage sind, haben sie ihrer Ansicht nach gezeigt. Hygienekonzepte, Tests und die gesicherte Rückverfolgbarkeit müssen nun wieder aufgegriffen und bedarfsgerecht weiter entwickelt werden.

Die Verbände werden die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs sportartangepasst flexibel gestalten müssen. Zur alten Normalität ist es trotz des nun vorliegenden Stufenmodells noch ein langer Weg. Die Bünde sind einmal mehr gefordert, mit ihren Kommunen konkrete Öffnungsschritte für die öffentlichen Sportanlagen inklusive der Schwimmbäder abzustimmen und ihre Vereine entsprechend zu informieren.

Die neue CoronaSchVO beinhaltet weiterhin ausführliche Hinweise zur außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit. Dies ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde in NRW gerade mit Blick auf die kommenden Sommerferien von großer Bedeutung. Denn Ferienangebote und -freizeiten für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des gemeinwohlorientierten Sports. Hierzu plant der LSB deshalb zusammen mit der Sportjugend NRW in Kürze eine gesonderte, ausführliche Information zusammenzustellen.

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