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Corona: Aktualisierte Regelung zur Nutzung von Sportstätten

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Foto: Molatta

Stadt Bochum seit dem 27.07.2021 erneut in der "Inzidenzstufe 1".

Bochum, 29.07.2021

Zum 27.07.2021 ist eine Überarbeitung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft getreten, die noch bis zum 05.08.2021 gilt.

Für welchen Kreis welche Inzidenzstufe gilt, ist hier nachzulesen: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210726_matrix.pdf

Die Übersicht wird auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw) regelmäßig aktualisiert.

Mit der erneuten Einstufung in "Inzidenzstufe 1" aktualisiert auch die Stadt Bochum die Regelung zur Nutzung von Außen- und Innensportanlagen.

Für die Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der beigefügten Regelübersichten.

Sollten Vereine in der Vergangenheit bereits die Verpflichtungserklärung unterzeichnet eingereicht haben, so ist dies für diese Änderung nicht erneut notwendig.

Weiterhin gilt:

Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung von städtisch betriebenen Sportstätten.

Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von den Sportvereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung.

Diese sind außerdem unter Corona: Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten | Stadt Bochum zu finden. Darüber hinaus hat die Stadt Bochum eine Liste der häufig gestellten Fragen zusammengestellt.

Weitere Informationen und Hilfestellungen zu den Regelungen erhalten Sie beim Landessportbund NRW unter: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/nrw-beschliesst-weitreichende-lockerungen-fuer-den-sport

Für Rückfragen steht die Stadt Bochum gerne zur Verfügung. Aufgrund derzeit vieler Anfragen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen.

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