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Sport auf Außenanlagen: Kein Mindestabstand nötig

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Aktualisierte Regelungen vom 11.03.2021

Pressemitteilung der Stadt Bochum vom 11.03.2021

Gute Nachrichten für die jungen Sporttreibenden: „Die Sonderregelung für Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren lässt alle Sportarten zu, also auch Kontaktsport. Zwischen den 20 Kindern ist kein Mindestabstand einzuhalten.“ Mit dieser Mitteilung aus dem NRW-Gesundheitsministerium ist die Sportausübung klar geregelt. Das Referat für Sport und Bewegung informiert heute die Bochumer Sportvereine über diese Klarstellung.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes hat den Sport auf den Außenanlagen unter Auflagen ermöglicht. Für die Einhaltung der Regeln sind die jeweiligen Vereine zuständig. So ist auf den Außensportanlagen Sport mit bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen oder mit den Angehörigen eines Hausstandes ohne Mindestabstand zulässig. Ebenfalls zulässig ist die Sportausübung von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Hinsichtlich der Regelung zum Mindestabstand von 1,5 Metern gab es unterschiedliche Auffassungen zur Interpretation der aktuellen Coronaschutzverordnung. Daher hatte die Stadt Bochum das Land NRW um kurzfristige Klarstellung gebeten.

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