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Nutzung der städtischen Außensportanlagen

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Foto: Molatta

Stadt Bochum gibt Nachtrag zur Regelung vom 29.03.2021 bekannt.

Bochum, 30.03.2021

Nach Abstimmung zwischen dem Krisenstab der Stadt Bochum und der Bezirksregierung Arnsberg bleibt es weiterhin bei der Regelung, dass Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Sport auf den städtischen Außensportanlagen ausüben dürfen, wenn diese Personen einen tagesaktuell negativ bestätigten Schnelltest einer anerkannten Teststelle aufweisen können.

Ein Training einer Kindergruppe von beispielweise 10 Kindern ohne entsprechender Testung ist daher nicht möglich.

Die Stadt Bochum macht daher von einer Ausnahmeregelung der Corona-Notbremse (§ 16 CoronaSchVO) gebrauch, welche durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Bochum vom 29. März 2021 im Einvernehmen mit dem MAGS NRW in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung können Sie unter Vorschriften und Regeln in der Zeit der Corona-Pandemie | Stadt Bochum nachlesen.

Die Regelübersicht für den Bereich Sport wird stetig an die jeweils gültigen Regelungen angepasst. Die von den Bochumer Sportvereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung. Diese sind außerdem unter www.bochum.de/sportamt nachzulesen.

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