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Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags geplant

Steuerliche Erleichterungen für das Ehrenamt in Aussicht

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Weg für steuerliche Erleichterungen für das Ehrenamt freigemacht: Der Übungsleiterfreibetrag soll zum 01.01.2021 auf 3.000 €/Jahr angehoben werden und der Ehrenamtsfreibetrag auf 840 €/Jahr. Darüber hinaus soll die Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb rückwirkend zum 01.01.2020 auf 45.000 € angehoben werden. Weitere bürokratische Erleichterungen betreffen die zeitnahe Mittelverwendung.

Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen allerdings noch zustimmen.

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