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Corona Update: Landessportbund erläutert die Auswirkungen auf den organisierten Sport

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Ab dem 19. Februar 2022 gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung.

Der Landessportbund NRW (LSB) informiert seine Mitgliedsorganisationen in einem Rundschreiben über die jüngste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

  • Kontaktfreier Sport draußen jetzt auch mit 3G möglich
    Eine Änderung der Verordnung betrifft die Differenzierung des Sporttreibens draußen. Demnach gilt für Sport draußen nicht mehr durchgehend 2G, sondern für kontaktfreien Sport reicht 3G. Der entsprechende Satz der Verordnung lautet, dass für immunisierte oder getestete Personen draußen Folgendes erlaubt ist: „… die gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)“. Kontaktfreier Sport ist unter Bezugnahme auf weitere Passagen der Verordnung und ihre Anlagen solcher Sport, bei dem durchgehend ein Abstand von wenigstens 1,5 Metern eingehalten wird.
    Für immunisierte Personen ändert sich nichts. Draußen ist für sie jeglicher Sport möglich.
  • Zuschauerregelungen
    Die Höchstzahl der zulässigen Zuschauer wurde nicht verändert. Es gibt lediglich den Zusatz, dass freie Platzkapazitäten dazu genutzt werden sollen, angemessene Abstände zwischen den Besuchern sicherzustellen.
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