Druckansicht beenden
Instagram info@sport-in-bochum.de 0234 96139-0
Logo: Stadtsprotbund Bochum e. V. Navigation

Corona: Nutzung der Außensportanlagen

Umkleiden © LSB NRW_Bowinkelmann

© LSB NRW_Bowinkelmann

Stadt Bochum gibt aktualisierte Regelungen bekannt. Nutzung der Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume ist unter Beachtung der Hygienevorschriften wieder möglich.

Bochum, 02.07.2021

Die Stadt Bochum informiert über die Änderungen bei der Nutzung vom Außensportanlagen ab dem 02.07.2021.

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist die Nutzung der Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräumen nun wieder unter Beachtung der Hygienevorschriften möglich.

Die Hygienevorschriften aus der aktuellen Coronaschutzverordnung (Stand 29.06.2021) sind in einem aktualisierten Merkblatt aufgeführt. Insbesondere ist auf die ausreichende Durchlüftung der Räumlichkeiten zu achten. Auch sollten sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten (Abstandspflicht). In diesem Zusammenhang weist die Stadt auf eine besondere Regelung aus der Platzordnung hin: In den Umkleidegebäuden darf nicht geraucht und auch kein Alkohol verzehrt werden.

Die Stadt bittet ausdrücklich darum, sich vor der Nutzung mit den jeweiligen Platzwarten in Verbindung zu setzen, damit die Räumlichkeiten vor der ersten Nutzung entsprechend gereinigt sind. Ohne die Freigabe der Platzwarte ist die Nutzung nicht gestattet.

Für die Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der beigefügten Regelübersicht. Sollten Vereine in der Vergangenheit bereits die Verpflichtungserklärung unterzeichnet eingereicht haben, so ist dies für diese Änderung nicht erneut notwendig.

Weiterhin gilt:

Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung von städtisch betriebenen Sportstätten.

Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von den Sportvereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung.

Diese sind außerdem unter Corona: Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten | Stadt Bochum zu finden. Außerdem wurde eine Liste der häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Diese wird zeitnah an die neuen Regelungen angepasst.

Für Rückfragen steht die Stadt Bochum gerne zur Verfügung. Aufgrund derzeit vieler Anfragen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen.

Druckansicht