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Corona: Nutzung der Außensportanlagen

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Foto: SSB

Stadt Bochum gibt aktualisierte Regelungen bekannt.

Bochum, 22.06.2021

Die Stadt Bochum informiert über die Änderungen bei der Nutzung vom Außensportanlagen aufgrund der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung vom 21.06.2021.

  • Die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wurde im Freien weitestgehend aufgehoben.
  • Ebenso wurden Regelungen für Zuschauer*innen zu Sportveranstaltungen im Freien aufgenommen.
  • Bezüglich der Nutzung von Umkleiden und Duschen ist die Stadt Bochum derzeit noch in Abstimmung mit anderen Fachämtern, um die Bereitstellung der Räumlichkeiten so schnell wie möglich zu gewährleisten. Leider kann die Stadt Bochum diese aufgrund der Hygienevorschriften der Coronaschutzverordnung ohne die Abstimmung nicht bedenkenlos öffnen und bittet daher noch um Verständnis und etwas Geduld.

Für die Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die Bochumer Sportvereine und sonstigen Nutzergruppen zur Beachtung und Einhaltung der beigefügten Regelübersicht. Sollten Vereine in der Vergangenheit bereits die Verpflichtungserklärung unterzeichnet eingereicht haben, so ist dies für diese Änderung nicht erneut notwendig.

Weiterhin gilt:

Die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung ist für privat betriebene Sportanlagen nicht notwendig. Diese gilt nur für die Nutzung von städtisch betriebenen Sportstätten.

Die Regelübersicht wird an die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO stetig angepasst. Die von den Sportvereinen benannten verantwortlichen Personen erhalten die jeweils aktualisierte Fassung.

Diese sind außerdem unter Corona: Informationen zur Nutzung der städtischen Sportstätten | Stadt Bochum zu finden. Außerdem wurde eine Liste der häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Diese wird zeitnah an die neuen Regelungen angepasst.

Für Rückfragen steht die Stadt Bochum gerne zur Verfügung. Aufgrund derzeit vieler Anfragen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Beantwortung kommen.

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