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Sportvereine aufgepasst: Förderprogramm 1000x1000 läuft wieder!

Jugendliche Sportler

Es startet wieder, attraktiv wie je für Sportvereine, aber überarbeitet: Das Förderprogramm „1000 x 1000“ wurde in diesem Jahr formal und inhaltlich neu konzipiert.

Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen und insbesondere das Beratungsangebot des Landessportbundes NRW (LSB NRW): Gern können Sie, könnt Ihr Euch bereits vor der Antragsstellung an uns wenden. In Kürze schreibt der LSB NRW alle Sportvereine nochmals per Mail an.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Pro Sportverein können jährlich bis zu drei Maßnahmen berücksichtigt werden, die aus drei unterschiedlichen Förderschwerpunkten stammen müssen (Ganztag/Kita wird dabei als ein Schwerpunkt bewertet).
  • Die Zuwendung beträgt je Maßnahme 1.000,- Euro, insgesamt also maximal 3.000,- Euro pro Sportverein.
  • An der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen können die Sportvereine partizipieren,
    • die als gemeinnützig anerkannt sind und deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt (ggf. auch neben anderen Zwecken) und
    • die Mitglied in einem Fachverband sowie zugleich Mitglied im jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
  • Die Beantragung von Maßnahmen kann einzeln oder gesammelt in einem Förderantrag erfolgen.
  • Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 01.01. – 31.12. des jeweiligen Förderjahres durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auch die rückwirkende Förderung von im Jahr 2018 bereits durchgeführten Maßnahmen möglich ist (!).
  • Die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch den Sportverein ist nicht erforderlich.
  • Gefördert werden Maßnahmen der Sportvereine in Bereichen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind. Für das Jahr 2018 gelten folgende Förderschwerpunkte:
  1. Kinder- und Jugendsport (Ganztag/KiTa)
  2. Integration
  3. Inklusion
  4. Gesundheitssport/Breitensport
  • Zuwendungsfähig sind alle Sachausgaben (auch Honorarausgaben, allerdings mit Ausnahme des Teilförderbereiches Ganztag des Schwerpunktes 1), die im Zusammenhang mit der Maßnahme im Sinne der Förderschwerpunkte stehen. Ausgaben, die dem regulären Vereinsbetrieb zuzuordnen sind, sind ebenso wie Ausgaben für hauptberufliches Personal nicht zuwendungsfähig.
  • Darüber hinaus sind Ausgaben, die bereits durch Dritte erstattet werden, ebenfalls nicht zuwendungsfähig (z. B. Ausgaben für hauptberufliches Personal und Honorare im Bereich Ganztag).
  • 2018 müssen die Förderanträge bis zum 01.09.2018 eingereicht werden. Da die notwendige Erweiterung des Förderportals beim LSB NRW nicht in der Kürze der Zeit umgesetzt werden konnte, ist der Antrag in diesem Jahr ausschließlich in Schriftform (Papierform) an den Landessportbund NRW zu richten. Sehr gerne können Sie diesen Antrag vor Abgabe beim LSB NRW uns zur Kenntnis senden (auch per Mail möglich an info@sport-in-bochum.de). Zudem beraten wir Sie, wie eingangs erwähnt, gern vor/bei der Antragsstellung.
  • Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, können dann berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
  • Die Auszahlung der durch den Landessportbund NRW bewilligten Zuwendung erfolgt ohne Anforderung durch den Sportverein am 15. Oktober des Antragsjahres.
  • Ab dem Jahr 2019 sind die Anträge der Sportvereine bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres schriftlich auf dem verbindlichen Vordruck oder online über das Förderportal des Landessportbundes NRW zu stellen. Wir werden unsere Mitgliedsvereine rechtzeitig daran erinnern.

Die Förderrichtlinie, den Antragsvordruck und weitere Informationen finden Sie unten als Download.

Als weitere Kommunikationsmöglichkeit für die Sportvereine wird der LSB NRW ein eigenes E-Mailpostfach einrichten: 1000x1000@lsb.nrw. Da der Stadtsportbund Bochum e.V. nicht in diesen Mailverkehr eingebunden ist, empfehlen wir bei Beratungsbedarf, sich direkt an den Stadtsportbund Bochum e.V. zu wenden.

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