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Fragen und Antworten (FAQ)

Ist der Übungsleiter/ die Sportlehrkraft versichert?

Wenn Übungsleiter oder Sportlehrkräfte über einen Verein oder den Stadtsportbund tätig sind, sind sie auch über die Sporthilfe Haftpflicht versichert. Außerdem sind sie dann bei der Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VBG) gesetzlich unfallversichert.

Wer schließt den Vertrag mit wem?

Damit die Arbeit rechtlich abgesichert ist, soll der ausführende Verein einen Vertrag mit der Schule und dem Träger der Nachmittagsbetreuung abschließen. Dieser Vertrag regelt dann Rechte und Pflichten aller Seite sowie alle steuerrechtlichen und versicherungstechnischen Fragen. Der Stadtsportbund hat mit den Trägern einen für Bochum einheitlichen Vertrag mit einem festen Honorarsatz ausgehandelt.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es?

Der Stadtsportbund bietet in Kooperation mit der Bildungswerkaußenstelle Bochum des Landessportbundes NRW verschiedene eintägige Fortbildungen1 (Login-Bereich) an, die gezielt auf die speziellen Anforderungen im Ganztag vorbereiten.

Benötigen im Ganztag tätige Übungsleiter/innen ein erweitertes Führungszeugnis?

Ja, laut BASS ("Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW") 12-63 Nr. 22 vom 23.12.2010 wird unter 7.7 ein erweitertes Führungszeugnis verpflichtend. Nur bei Personen, die in Begleitung mitwirken und bei Schülerinnen und Schülern kann auf ein erweitertes Führungszeugnis verzichtet werden.

Übungsleiter/innen von Sportvereinen können das erweiterte, "private" Führungszeugnis unter Vorlage eines Anforderungsschreibens Ihres Vereines sowie des Personalausweises in allen Bürgerbüros der Stadt Bochum beantragen. Die Kosten betragen derzeit einmalig 13,00 EUR.

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